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FOTOGRAFIEREN & FILMEN

im Botanischen Garten einschließlich dem Chinesischen Garten

Amateurfotografie

Das Fotografieren und Filmen für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist im Botanischen Garten der Ruhr-Universität ohne besondere Genehmigung erlaubt und kostenfrei, solange kein professioneller Aufwand getrieben wird. Was wir unter "professionellem Aufwand" verstehen, ist unter "Professionelles Fotografieren & Filmen" beschrieben.



Professionelles Fotografieren & Filmen

Als professionelle Shootings gelten alle Film- und Fotoaktivitäten,

  • die der Herstellung von Bildmaterial für Vermarktung (Print oder Internet) und/oder für kommerzielle Zwecke dienen.
  • für die von der Kamera separate Blitz- und Beleuchtungsinstrumente (inklusive Reflektoren) verwendet werden.
  • die von gewerbetreibenden Fotografen durchgeführt werden.

Bitte beachten: Professionelle Shootings müssen nicht notwendigerweise kommerzielle Shootings sein. In jedem Fall muss für ein professionelles Shooting eine entgeltpflichtige Genehmigung beantragt werden. Diese ist am Tag des Shootings mitzuführen.



Entgeltstaffelung für professionelle Shootings:

Nicht-kommerzielle Shootings bis max. 3 Stunden: Entgelt 150,- €

  • Jede weitere angefangene Stunde kostet 50,- €.
  • Die Bilder/Filme werden nicht von gewerbetreibenden Fotografen aufgenommen.
  • Sie dienen nicht zur Vermarktung in gedruckter Form oder der Präsentation im Internet.


Kommerzielle Shootings bis max. 5 Stunden: Entgelt 300,- €

  • Jede weitere angefangene Stunde kostet 60,- €.
  • Die Bilder/Filme dienen, direkt oder indirekt, der kommerziellen Verwendung durch gewerbetreibende Fotografen. Hierzu zählen zum Beispiel professionelle Hochzeitsfotografie, Firmenzwecke, Portfolio-Erweiterungen sowie Vermarktung in gedruckter Form oder im Internet.


Ausnahmen: In begründeten Fällen, z.B. wenn die Foto- und Filmaktivitäten auch dem Interesse des Botanischen Gartens oder Chinesischen Gartens dienen, sind kostenlose Genehmigungen möglich.

Antrag für Foto- oder Filmgenehmigung

Zur Beantragung einer Film- oder Fotogenehmigung füllen Sie bitte das Antragsformular (PDF) aus und senden es an unser Sekretariat. Wenn Ihr Antrag genehmigt ist, erhalten Sie die erteilte Foto- und Filmgenehmigung von uns. Die Bezahlung des entsprechenden Entgelts erfolgt erst nach dem Shooting-Termin per Rechnung. Bitte melden Sie die Film- und Fotoaktivitäten mindestens zwei Wochen im Voraus an. Stornierungen müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgen, andernfalls muss der vereinbarte Betrag auch bei Nichtwahrnehmung des Termins bezahlt werden.